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Anmelden/Ummelden

Unterrichtsbeginn ist grundsätzlich zum Semesterstart möglich, also zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres. Bei freier Kapazität kann ein Einstieg auch während des Semesters stattfinden. Bei Ummeldungen gilt für das auslaufende Unterrichtsfach jedoch die Kündigungsfrist zum Semesterende.

Abmeldung

Auszug aus der Schulordnung

§13

Die Abmeldung vom Unterricht ist jeweils zum Semesterende (31.3. bzw. 30.9.) möglich. Sie muss spätestens einen Monat vor Semesterende in Textform (per E-Mail, Fax oder Brief) in einer der beiden Geschäftsstellen eingehen. Ab Semesterende sind dann keine weiteren Zahlungen mehr fällig.

 

Das unten verlinkte Abmeldeformular ist optional und nicht verbindlich. 

 

Erscheint der abgemeldete Schüler bereits vor Ablauf des Semesters nicht mehr zum Unterricht, so ist das Unterrichtsentgelt bis zum Semesterende dennoch voll weiterzuzahlen.

Ausnahmeregelungen sind bei Wegzug aus dem Einzugsgebiet der Musikschule (Köngen und Wendlingen a.N.) oder bei langer Krankheit mit Zustimmung des Vorstands möglich.

 

Hinweis:

Die Monatsfrist zur Abmeldung gilt auch für einen internen Wechsel, etwa der Lehrkraft oder des Unterrichtsfachs!

Zum 1.10.2022 tritt die vom Kuratorium der Musikschule beschlossene neue Entgeltordnung in Kraft.

Durch diesen Beschluss werden die Entgelte für den Unterricht angepasst.

Aufgrund der Unterstützung durch den Förderverein der Musikschule sind wir in der Lage, die reduzierten Entgelte für eine Reihe von Leihinstrumenten beizubehalten.

Mit Hilfe von Zuschüssen der Stadt Wendlingen am Neckar und der Gemeinde Köngen sowie des Landes Baden-Württemberg und einer äußerst kostenbewussten und effizienten Arbeitsweise in der Musikschule versuchen wir, die Entgelte in sozial verträglichen Grenzen zu halten. Inhaber der KöngenCard bzw. der WendlingenCard erhalten 50% Ermäßigung auf die Unterrichtsentgelte und die Singschule ist für sie gebührenfrei, solange entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen.

Die Musikschule Köngen/Wendlingen am Neckar e. V. ist  vom Finanzamt als gemeinnützige Bildungseinrichtung anerkannt.

Studienvorbereitende Ausbildung (StuVo)

An unserer Musikschule wird eine besondere Förderung für hochbegabte Schülerinnen und Schüler angeboten: Die sogenannte StuVo. Näheres zu den besonderen Regularien finden Sie in unserem Infoblatt. 

Satzung

Hier kann die Satzung eingesehen und heruntergeladen werden.

Schulordnung

Die Schulordnung steht als PDF zum Lesen und zum Download zur Verfügung.