Auszug aus der Schulordnung
§13
Die Abmeldung vom Unterricht muss mindestens einen Monat vor Schuljahresende erfolgen und ist nur zum 1.April und zum 1.Oktober eines jeden Jahres möglich.
Die Abmeldung soll schriftlich erfolgen.
Erscheint der abgemeldete Schüler bereits vor Ablauf des Schulhalbjahres nicht mehr zum Unterricht, so ist die Unterrichtsgebühr bis zum Schuljahresende dennoch voll weiterzuzahlen.
Ausnahmen sind bei Umzug oder langer Krankheit möglich.
Die Abmeldung von den Grundfächern ist vor Beendigung des Kurses nicht möglich.
Hinweis:
Die Monatsfrist zur Abmeldung gilt auch für einen internen Wechsel, etwa der Lehrkraft oder des Unterrichtsfachs!