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Zum 1.10.2024 tritt die vom Kuratorium der Musikschule beschlossene neue Entgeltordnung in Kraft.
Durch diesen Beschluss werden die Entgelte für den Unterricht angepasst.
Aufgrund der Unterstützung durch den Förderverein der Musikschule sind wir in der Lage, die reduzierten Entgelte für eine Reihe von Leihinstrumenten beizubehalten.
Mit Hilfe von Zuschüssen der Stadt Wendlingen am Neckar und der Gemeinde Köngen sowie des Landes Baden-Württemberg und einer äußerst kostenbewussten und effizienten Arbeitsweise in der Musikschule versuchen wir, die Entgelte in sozial verträglichen Grenzen zu halten. Inhaber der KöngenCard bzw. der WendlingenCard erhalten 50% Ermäßigung auf die Unterrichtsentgelte und die Singschule ist für sie gebührenfrei, solange entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen.
Schülerinnen und Schüler der Blasinstrumente erhalten, wenn sie gleichzeitig Mitglied in einem der beiden Wendlinger Musikvereine sind, eine Ermäßigung von 100,- EUR pro Semester auf die Unterrichtsentgelte, nach Maßgabe der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Wendlingen am Neckar. Dieser Betrag wird rückwirkend ausbezahlt, die Abwicklung übernehmen die Musikvereine.
Die Musikschule Köngen/Wendlingen am Neckar e. V. ist vom Finanzamt als gemeinnützige Bildungseinrichtung anerkannt.
Studienvorbereitende Ausbildung (StuVo)
An unserer Musikschule wird eine besondere Förderung für hochbegabte Schülerinnen und Schüler angeboten: Die sogenannte StuVo. Näheres zu den besonderen Regularien finden Sie in unserem Infoblatt.