Corona-Regelungen aktuell
Das Land Baden-Württemberg hat am Wochenende eine Aufhebungsverordnung zur bisherigen Coronaverordnung Musikschulen erlassen. Dies bedeutet, dass ab sofort alle bedeutsamen Einschränkungen und Zutrittsbeschränkungen zum Musikschulunterricht aufgehoben sind. Somit entfallen etwa Beschränkungen bei den Größen der Gruppen oder der Unterrichtsräume, bei der Desinfektion von Unterrichtsmaterialien, bei der verbindlichen Maskenpflicht oder der Pflicht von Zertifikatsnachweisen.
Gleichwohl wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung von Mindestabständen und regelmäßiges Lüften nach Möglichkeit empfohlen, wenn auch nicht verpflichtend vorausgesetzt.
Für den Unterrichtsbetrieb sowie für unsere Veranstaltungen gilt daher folgende Regelung bis zu den Osterferien:
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin optional möglich. Bitte besprechen Sie mit unseren Lehrkräften, ob Sie/Ihr Kind weiterhin eine Maske im Unterricht tragen soll. Unsere Lehrkräfte werden Ihnen sicherlich entgegenkommen, wenn Sie dieses auch von ihnen erbitten.
Bitte beachten Sie auch eventuell geltende Regelungen, die im Rahmen des Hausrechts der Mörikeschule Köngen und des Treffpunkt Stadtmitte Wendlingen verordnet werden und auf die wir keinen Einfluss haben. Etwaige Aushänge sind vor Ort ersichtlich.
Die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises entfällt.