Ab dem 7. Juni können wir auf Grund der Inzidenzwerte im Landkreis Esslingen wieder in allen Fächern vor Ort unterrichten – sowohl im Einzelunterricht als voraussichtlich auch in Gruppen bis zu 20 Teilnehmern.
Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht für alle Schüler*innen ab 6 Jahren ist ein tagesaktueller (max. 24 Stunden alter) PCR- oder Antigentest, oder der Nachweis des Status als „Genesen“ oder „Geimpft“ gemäß Infektionsschutzgesetz und Corona-Verordnung des Landes.
Schüler*innen, die an einer allgemein bildenden Schule unterrichtet werden und im Rahmen der Schultestungen eine Bescheinigung über einen negativen Antigentest erhalten, können diese Bescheinigung auch für den Musikschulunterricht verwenden. Sie darf nicht älter als 60 Stunden sein.
Für Schüler*innen der Grundschulen, der Grundstufen der SBBZs, der Grundschulförderklassen und der Schulkindergärten, in denen keine regelmäßigen Schultestungen angeboten werden, ist eine Eigenbescheinigung der Eltern ausreichend, die nicht älter als 48 Stunden sein darf. Diese ist ebenfalls zu Unterrichtsbeginn vorzuzeigen. Das den Schulen zur Verfügung gestellte Formular des Kultusministeriums kann hierfür verwendet werden. Es kann bei Bedarf bei unseren Lehrkräften angefordert werden.
Nähere Infos gibt es in dieser Übersicht: https://musikschule-k-w.de/wp-content/uploads/2021/06/Info-zur-Infektionsvermeidung-Juni_2021-1.pdf
Unsere Lehrkräfte und die Geschäftsstellen der Musikschule stehen gerne für Fragen zur Verfügung!